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Informationen zum Einschulungsverfahren

Zeitpunkt der Anmeldung

Ein im August schulpflichtig werdendes Kind muss bis zum Februar des Vorjahres angemeldet werden. Das heißt:

Alle Kinder, die für das Schuljahr 2024/2025 schulpflichtig werden, müssen bis Ende Januar 2023 angemeldet werden. Das Anmeldeformular können Sie unter Formulare herunterladen, bzw. in der Schule abholen.

Das Anmeldeverfahren für das kommende Schuljahr 2023/2024 ist bereits abgeschlossen.

Anmeldung

Die Anmeldung kann persönlich, oder schriftlich durch Zusendung des ausgefüllten Anmeldeformulares erfolgen. Weitere Termine, wie das Datum für den Vorstellungstag oder den Termin für den ersten Elternabend erhalten Sie dann schriftlich.

Am Vortstellungstag lernen die Kinder die Lehrer kennen und absolvieren einige Tests zur Feststellung der Schulfähigkeit. Dies ist besonders für die Feststellung eventuellen Förderbedarfes wichtig, aber auch, um vorzeitige Einschulungen beurteilen zu können. Während dieser Zeit finden Gespräche zwischen Eltern und Schulleiterin statt, in denen Sie Fragen bezüglich der Schule und ihres Konzeptes stellen können.

Eine Entscheidung über die Aufnahme wird erst nach dem Vorstellungstag und der schulärztlichen Untersuchung getroffen.